Grundsätzlich besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer
sind jedoch steuerlich abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe
der abziehbaren Aufwendungen ist dabei auf 1.250 € im ... Weiterlesen
Archiv: 09/11/2017
09
Nov2017
Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof
(BFH) mit Urteil vom 10.5.2017, dass der Verzicht einer zu zahlenden Abfindung
auf einen Pflichtteilsanspruch zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers
der (ungünstigeren) Steuerklasse II unterliegt, sodass die Steuerklasse
I dann nur noch bei ... Weiterlesen
09/11/2017wssk-admin
09
Nov2017
In seiner Entscheidung vom 3.8.2016 hat der Bundesfinanzhof festgelegt, dass
die Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche
(Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten
Immobilienobjekt grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Vielmehr ... Weiterlesen
09/11/2017wssk-admin
09
Nov2017
Gewerbliche Angebote auf der Internetplattform eBay müssen einen "klickbaren"
Link zur OS-Plattform - dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung
einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern
(http://ec.europa.eu/consumers/odr) - enthalten. Hierauf hat das Oberlandesgericht
Hamm mit Beschluss vom 3.8.2017 hingewiesen.... Weiterlesen
09/11/2017wssk-admin
09
Nov2017
Vereine, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nach einer
Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2017 nicht gemeinnützig. Ihre
Gemeinnützigkeit scheitert daran, dass sie nicht darauf gerichtet ist,
"die Allgemeinheit" zu fördern.
Im entschiedenen Fall nahm eine Freimaurerloge nur Männer als Mitglieder
... Weiterlesen
09/11/2017wssk-admin
09
Nov2017
Spenden: Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige
Wählervereinigungen i. S. des Parteiengesetzes (PartG) sind bis zur Höhe
von insgesamt 1.650 € und im Fall der Zusammenveranlagung bis zur Höhe
von 3.300 € im Kalenderjahr steuerlich begünstigt. Die Ermäßigung
beträgt 50 % ... Weiterlesen
09/11/2017wssk-admin
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