Mehr Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr
Der Bundestag hat am 1.6.2017 das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
  beschlossen. Damit wird eine EU-Richtlinie zum Zahlungsdiensterecht in deutsches
  Recht umgesetzt. Nach diesem Gesetz dürfen Händler von ihren Kunden
  zukünftig keinen Aufpreis mehr verlangen, wenn diese online oder offline
  mit gängigen Karten oder per SEPA-Überweisungen und Lastschriften
  bezahlen. Ferner ist ein stärkerer Verbraucherschutz bei nicht autorisierten
  Zahlungen vorgesehen. Bei Entwendung der Kreditkarte werden Kunden derzeit mit
  150 € an den Schäden beteiligt. Der Betrag reduziert sich auf 50 €.
Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden
  in diesem Zusammenhang kann nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden. Die
  Bank wird stärker in die Pflicht genommen und muss unterstützende
  Beweismittel für den Nachweis eines Betrugs oder einer groben Fahrlässigkeit
  des Kunden vorlegen.
Zukünftig müssen Banken den Kunden auch bei Fehlüberweisungen
  unterstützen, das Geld zurückzubekommen. So wird die Bank des Zahlungsempfängers
  verpflichtet, die notwendigen Informationen mitzuteilen, damit der Kunde sein
  Geld zurückerhält.
Ein bedingungsloses Erstattungsrecht bei Lastschriften war in Deutschland binnen
  8 Wochen üblich. Dieses bislang in den Geschäftsbedingungen der Banken
  verankerte Recht wird jetzt gesetzlich geregelt und europaweit eingeführt.
