Einstellung von Langzeitarbeitslosen – Lohnkostenzuschüsse ab 1.1.2019

Einstellung von Langzeitarbeitslosen – Lohnkostenzuschüsse ab 1.1.2019

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose
führt die Bundesregierung neue Lohnkostenzuschüsse im Sozialgesetzbuch
II ein. Das Gesetz soll ab 1.1.2019 in Kraft treten.

  • Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie sehr
    schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen.
    Dazu gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens
    sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Lohnkostenzuschuss wird für
    maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren
    100 % des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um 10 Prozentpunkte pro
    Jahr.
  • Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn Personen beschäftigt
    werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Ihre Arbeitslosigkeit
    soll sich nicht noch weiter verfestigen. Das geförderte Arbeitsverhältnis
    muss für mindestens zwei Jahre geschlossen werden. Der Zuschuss beträgt
    im 1. Jahr 75 %, im 2. Jahr 50 %. Maßgeblich ist in diesem Fall das
    tatsächliche Arbeitsentgelt.
/ WSSK

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