Kaufpreiszahlung an Verkäufer trotz PayPal-Käuferschutz
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich am 22.11.2017 in zwei Entscheidungen
  erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer
  mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz.
Der Online-Zahlungsdienst PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften
  dergestalt abzuwickeln, dass Käufer Zahlungen über virtuelle Konten
  mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter
  bestimmten Voraussetzungen ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog.
  PayPal-Käuferschutzrichtlinie) geregeltes Verfahren für Fälle
  zur Verfügung, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht
  erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Hat
  ein Antrag des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises der PayPal-Käuferschutzrichtlinie
  Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück.
In den Verfahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob der Verkäufer nach
  der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer
  auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Dazu entschieden die BGH-Richter, dass der
  Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn
  der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem
  PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Jedoch treffen die Vertragsparteien
  mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig
  stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung
  wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem
  erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet
  wird.