Pkw-Maut vom Bundesrat gebilligt

Pkw-Maut vom Bundesrat gebilligt

Das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 31.3.2017
gebilligt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nach der Einführung
der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch
gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 € bestimmt
sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrer aus
dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Um die durch die Maut entstehende Belastung
für deutsche Autofahrer zu reduzieren, soll die Kfz-Steuer für besonders
schadstoffarme Fahrzeuge gesenkt werden.

/ Rechtsgebiete, WSSK

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