Rückwirkende Erhöhung der Innovationsprämie

Rückwirkende Erhöhung der Innovationsprämie

Die Bundesregierung beschloss im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Abfederung
der Corona-Krise eine Innovationsprämie für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
sowie Plug-in-Hybridmodelle, bei dem der Förderanteil des Staates verdoppelt
wird. Die zusätzliche Förderung gilt rückwirkend ab dem 3.6.2020
und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Sie setzt sich zu zwei Dritteln aus
Bundesmitteln und zu einem Drittel aus einem Eigenanteil der Fahrzeughersteller
zusammen.

Von der Innovationsprämie profitieren Käufer von Elektro-Neufahrzeugen,
die nach dem 3.6.2020 zugelassen wurden und Elektro-Gebrauchtwagen, die erstmalig
nach dem 4.11.2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung
nach dem 3.6.2020 erfolgt ist. Für Gebrauchtfahrzeuge gelten die Fördersätze
für einen Nettolistenpreis von über 40.000 €, auch wenn der ursprüngliche
Kaufpreis weniger als 40.000 € betrug.

Für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis
von 40.000 € ergibt sich eine Förderung von bis zu 9.000 € (6.000
€ aus Bundesmitteln und 3.000 € als Eigenanteil des Herstellers).
Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge dieser Preiskategorie werden mit insgesamt 6.750 €
gefördert (4.500 € aus Bundesmitteln und 2.250 € als Eigenanteil
des Herstellers). Liegt der Nettolistenpreis bei über 40.000 €, ergibt
sich für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge eine Förderung
von 7.500 € (5.000 € aus Bundesmitteln plus 2.500 € als Eigenanteil
des Herstellers). Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge dieser Preisklasse werden mit insgesamt
5.625 € gefördert (3.750 € aus Bundesmitteln plus 1.875 €
als Eigenanteil des Herstellers).

Die Innovationsprämie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) beantragt werden. Der Antrag sowie weitere Informationen sind auf der
Webseite des BAFA zu finden.

/ WSSK

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