Vorteile bei der Rentenversicherung für Minijobber

Vorteile bei der Rentenversicherung für Minijobber

Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien
lassen und brauchen dann keine Beiträge dazu bezahlen. Die Zahlung von
Rentenversicherungsbeiträgen kann aber auch Vorteile mit sich bringen.
Diese Entscheidung muss jeder im Einzelfall für sich treffen.

Vorteile der Renten-Pflichtversicherung: Auf Antrag beim Arbeitgeber kann man
sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wird darauf verzichtet,
kann von diesen Vorteilen profitiert werden:

  • Bei medizinisch festgestelltem Bedarf haben Pflichtversicherte Anspruch
    auf eine medizinische oder berufliche Reha-Leistung.
  • Bei einer chronischen Krankheit oder nach einem Unfall, der eine Erwerbstätigkeit
    unmöglich macht, haben Pflichtversicherte grundsätzlich Anspruch
    auf eine Erwerbsminderungsrente.
  • Der Anspruch auf eine Altersrente fällt höher aus.
  • Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch auf die staatliche
    Förderung.
  • "Aufstocker" haben einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber,
    einen Teil des Verdienstes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
  • Pflichtversicherte haben Anspruch auf Übergangsgeld bei einer länger
    dauernden stationären Reha-Maßnahme oder nach Ende der gesetzlichen
    Lohnfortzahlung.
/ WSSK

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