Kaufpreiszahlung an Verkäufer trotz PayPal-Käuferschutz

Kaufpreiszahlung an Verkäufer trotz PayPal-Käuferschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich am 22.11.2017 in zwei Entscheidungen
erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer
mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz.

Der Online-Zahlungsdienst PayPal bietet an, Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften
dergestalt abzuwickeln, dass Käufer Zahlungen über virtuelle Konten
mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter
bestimmten Voraussetzungen ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sog.
PayPal-Käuferschutzrichtlinie) geregeltes Verfahren für Fälle
zur Verfügung, in denen der Käufer den bestellten Kaufgegenstand nicht
erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Hat
ein Antrag des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises der PayPal-Käuferschutzrichtlinie
Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück.

In den Verfahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob der Verkäufer nach
der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer
auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Dazu entschieden die BGH-Richter, dass der
Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, wenn
der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem
PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Jedoch treffen die Vertragsparteien
mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig
stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung
wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem
erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet
wird.

/ Gewerbetreibende, WSSK

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