Keine Haftungserleichterung für Bank beim kontaktlosen Zahlen
Neu ausgegebene Bankkarten sind häufig mit einer Nahfeldkommunikationsfunktion
  (NFC-Funktion) – "kontaktlose Zahlungsfunktion" – ausgestattet. Diese
  Funktion wird i. d. R. bei der ersten Benutzung der Karte durch den Kunden automatisch
  aktiviert und ermöglicht die kontaktlose Bezahlung von Kleinbeträgen
  ohne die Karte in ein Zahlungsterminal einführen und einen PIN-Code eingeben
  zu müssen. Bei der Bezahlung von höheren Beträgen ist jedoch
  die Authentifizierung durch PIN-Code erforderlich.
Nun hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären, wie es mit
  der Haftung bei dem Verlust einer solchen Karte aussieht. Die Richter des EuGH
  entschieden, dass das kontaktlose Zahlen ein anonymisiertes Zahlungsinstrument
  ist und somit der Bank grundsätzlich Haftungserleichterungen ermöglicht.
  Meldet ein Kunde jedoch den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung
  einer Bankkarte, dürfen ihm keine negativen finanziellen Folgen entstehen.
  Etwas anders gilt, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.