Ausbildungsunterhalt

Ausbildungsunterhalt

Kinder haben gegen ihre Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Hierzu gehören
auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Wenn das BAföG-Amt
in Vorschuss geht, kann es sich das Geld später von den Eltern wiederholen.

Die Eltern schulden einem Kind die Finanzierung einer Ausbildung, die den Fähigkeiten,
dem Leistungswillen und den Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich
in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält.
Wenn sich ein Kind in engem zeitlichen Zusammenhang nach einer Ausbildung zu
einem Studium entschließt, ist auch die Finanzierung des Studiums geschuldet.
Voraussetzung ist allerdings, dass sich Ausbildung und Studium inhaltlich sinnvoll
ergänzen.

/ Rechtsgebiete, WSSK

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