Kosten der 0180er-Nummern als Kundendiensttelefonnummer
Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht
  höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Dies hat der
  Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 2.3.2017 entschieden.
Im vorliegenden Fall wies ein deutsches Unternehmen, welches Elektro- und Elektronikartikel
  vertreibt, auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hin, dessen
  Telefonnummer eine sog. 0180-Nummer ist. Die Kosten für einen Anruf unter
  dieser (geografisch nicht gebundenen) Sondernummer sind höher als die Kosten
  eines gewöhnlichen Anrufs unter einer (geografischen) Festnetz- oder einer
  Mobilfunknummer.
Nach einer Richtlinie der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten
  dafür zu sorgen, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, für
  Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat,
  um im Zusammenhang mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen kontaktiert
  zu werden, mehr als den Grundtarif zu zahlen. Der Begriff "Grundtarif"
  wird in der Richtlinie jedoch nicht definiert.
Die hat der EuGH nun klargestellt. Der Begriff "Grundtarif" ist dahin
  auszulegen, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen
  Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die
  Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer
  oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.
