Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 verlängert

Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 verlängert

Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es die
Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2019 allgemein
bis zum 31.3.2021 verlängert.

Einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.12.2020 zufolge
soll diese Frist bis zum 31.8.2021 verlängert werden. Diese Frist war bei
Ausarbeitung des Informationsschreibens noch nicht offiziell bestätigt.

Anmerkung: Zzt. ist eine gesetzliche Regelung zur Fristverlängerung
bis zum 31.8.2021 in Arbeit (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes
zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen
Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019)

/ WSSK

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