Musterverfahren zur Doppelbesteuerung von Renten
In der steuerlichen Fachwelt wird immer häufiger die Auffassung vertreten,
  dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit Jahrzehnten – durch
  eine langfristige Doppelbesteuerung – rechtswidrig ist. Zu diesem Sachverhalt
  ist nunmehr beim Finanzgericht des Saarlandes (FG) ein weiteres Musterverfahren
  unter dem Aktenzeichen 3 K 1072/20 anhängig. 
In dem zu entscheidenden Fall bezieht ein Steuerpflichtiger eine gesetzliche
  Altersrente sowie eine Rente aus der Versorgungskasse Saarland. Nach seiner
  Ansicht liegt eine Doppelbesteuerung bei der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
  der Beträge vor. Außerdem ist der steuerpflichtige Anteil der Rente
  nicht richtig berechnet worden, die Rentenbeträge gehören nicht zu
  den Sonderausgaben und die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen
  Rentenanteils ist unrechtmäßig. Zudem soll auch entschieden werden,
  ob mit einer Rente überhaupt eine Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  vorliegt, denn es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht, da grundsätzlich
  ein Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Anmerkung: Wie das Verfahren ausgeht, ist ungewiss. Steuerpflichtige, welche
  selber von dieser Problematik betroffen sind, sollten das Verfahren offen halten.