Prospekthaftung – unrichtige Prospektangaben

Prospekthaftung – unrichtige Prospektangaben

Ein Anleger, der durch unrichtige Prospektangaben bewogen wurde, einer Anlagegesellschaft
als Kommanditist beizutreten, kann im Rahmen des Vertrauensschadens entweder
die Rückabwicklung seiner Beteiligung verlangen oder an seiner Anlageentscheidung
festhalten und Ersatz des Betrages verlangen, um den er seine Beteiligung wegen
der unrichtigen Prospektangaben zu teuer erworben hat.

Ein Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung ist im weiteren Sinne als Fall
der Haftung wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten grundsätzlich
nur auf Ersatz des Vertrauensschadens, d. h. des negativen Interesses gerichtet.
Der Geschädigte hat danach Anspruch auf Erstattung des Schadens, den er
dadurch erlitten hat, dass er auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Prospektangaben vertraut hat.

/ WSSK

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