Streaming-Dienst im Ausland
Seit dem 1.4.2018 können kostenpflichtige Streaming-Dienste und andere
Online-Inhalte für kurzzeitige Aufenthalte auch im EU-Ausland ohne Zusatzkosten
genutzt werden. In der Regel gilt dies für Musik, Sportveranstaltungen,
Filme, Serien sowie für E-Books. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass
lediglich kostenpflichtige, internetbasierte Streaming- und Pay-TV-Dienste wie
Spotify, SkyGo, Netflix oder Amazon Prime mit dieser neuen Regelung genutzt
werden können. Die öffentlich-rechtlichen Sender sowie andere kostenlose
Dienste entscheiden hingegen selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zur Verfügung
stellen.
Hält sich ein Verbraucher dauerhaft in einem anderen EU-Land auf, weil
dieser beispielsweise dorthin umgezogen ist, kann ihm der Anbieter den Zugang
zu den Inhalten verweigern und ist berechtigt zu prüfen, wo sich der Hauptwohnsitz
des Verbrauchers befindet.