Mehrfachbeschäftigungen bei 450-€-Jobbern
Minijobber dürfen monatlich bis zu 450 € verdienen. Diese Grenze
  gilt nicht nur für den klassischen 450-€-Minijob, sondern auch für
  die Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Minijobs.
  In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass mehrere Minijobs nebeneinander
  ausgeübt werden. Hier gilt es ein paar Spielregeln zu beachten. 
Minijob neben kurzfristigem Minijob: Hier gilt der Grundsatz, dass nur
  Beschäftigungen derselben Art zusammenzurechnen sind. Ein Beschäftigter
  kann einen 450-€-Minijob neben einem kurzfristigen Minijob ausüben.
  Bei der Prüfung der Einhaltung der Entgeltgrenze sind auch nur die Arbeitsentgelte
  mehrerer nebeneinander ausgeübter 450-€- oder kurzfristiger Minijobs
  zusammenzurechnen.
Minijobwechsel innerhalb eines Kalendermonats: Endet ein Minijob im
  Laufe eines Kalendermonats und wird anschließend bei einem anderen Arbeitgeber
  ein Minijob aufgenommen, erfolgt für diesen Monat keine Zusammenrechnung
  der Arbeitsentgelte.
Mehrere Minijobs ausschließlich im selben Kalendermonat: Werden
  mehrere Minijobs oder kurzfristige Minijobs aufgenommen, die jeweils in demselben
  Kalendermonat beginnen und enden, wird das Entgelt der Minijobs zusammengerechnet.
  Wird die Grenze von 450 € überschritten, so ist der später aufgenommene
  Job kein 450-€-Minijob beziehungsweise kein kurzfristiger Minijob. Dies
  gilt auch dann, wenn die Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt
  werden.