EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern
Mit den Neuregelungen des Tarifautonomiegesetzes wurden Arbeitgeber verpflichtet,
  Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern
  spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden
  Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Die Aufzeichnungspflicht gilt – unter weiteren Voraussetzungen – für Arbeitnehmerinnen
  und Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, im Personenbeförderungs-,
  im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe,
  bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen,
  die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, sowie in
  der Fleischwirtschaft. Sie besteht auch für alle geringfügig Beschäftigten!
  Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind davon ausgenommen.
In seinem Urteil vom 14.5.2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
  nunmehr darüber zu entscheiden, ob die Mitgliedsstaaten alle Arbeitgeber
  zur Zeiterfassung und dem folgend zur Aufzeichnung der geleisteten Stunden verpflichten
  müssen. Darin stellt er fest, dass ohne ein System, mit dem die tägliche
  Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der
  geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden
  objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, sodass es für die
  Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich
  ist, ihre Rechte durchzusetzen. Daher müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber
  verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System
  einzurichten, mit dem die von einem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit
  gemessen werden kann.
Anmerkung: Das EuGH-Urteil enthält viel Brisanz. Nunmehr stellt
  sich die Frage, ob, und wenn ja, ab wann der deutsche Gesetzgeber auf dieses
  Urteil reagiert und wie er es umsetzen wird. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  würde es auf jeden Fall noch mehr Bürokratie und einen Rückschritt
  für viele Arbeitszeitmodelle bedeuten.