Gesetz für schnellere Arzttermine

Gesetz für schnellere Arzttermine

Der Bundesrat hat am 12.4.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz gebilligt,
das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche
Versorgung auf dem Land verbessern soll. Das Gesetz verpflichtet niedergelassene
Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre
Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen.

Ferner müssen Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte in der Woche fünf offene Sprechstunden anbieten.
Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über
eine bundeseinheitliche Notdienstnummer (116 117) und übers Internet ständig
erreichbar sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite
vom "Ärztlichen Bereitschaftsdienst" – https://www.116117.de.

/ WSSK

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