Förderung von Ausbildungsplätzen durch das Corona-Konjunktur-Programm
Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich
  zu den drei Vorjahren nicht verringern, können für jeden neu geschlossenen
  Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €,
  die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird, erhalten. Erhöhen sie ihr
  Angebot, erhalten sie für die zusätzlichen Ausbildungsverträge
  3.000 €.
KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen
  und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit schicken, können
  eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen
  können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten
  betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. 
Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung
  werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert.
  Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de. 
  Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz
  ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten
  eine Übernahmeprämie.