Aufgepasst beim Online-Banking

Aufgepasst beim Online-Banking

Online-Banking wird immer beliebter. Vom heimischen PC aus die Bankgeschäfte
erledigen, spart so manchen Gang zur Bank. Dabei sollten die Nutzer aber auch
wachsam – und manchmal misstrauisch – bleiben.

In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) entschiedenen Fall aus der Praxis
hatte sich ein Bankkunde einen sog. Banking-Trojaner eingefangen. Dieser forderte
ihn – vermeintlich von der Onlinebanking-Seite der Bank aus – auf, zur Einführung
eines neuen Verschlüsselungsalgorithmus eine Testüberweisung vorzunehmen
und mit seiner TAN (Transaktionsnummer), die er per Mobiltelefon erhalten habe,
zu bestätigen. In der Überweisungsmaske stand in den Feldern "Name",
"IBAN" und "Betrag" jeweils das Wort "Muster".
Der Kläger bestätigte diese vermeintliche Testüberweisung mit
der ihm übersandten TAN. Tatsächlich erfolgte dann aber eine echte
Überweisung in Höhe von 8.000 € auf ein polnisches Konto.

Der Bankkunde verlangte diesen Betrag von der Bank zurück – allerdings
ohne Erfolg. Nach Auffassung der OLG-Richter hat der Kunde grob fahrlässig
gegen die Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen. Darin ist nämlich
vorgesehen, dass er bei der Übermittlung seiner TAN die Überweisungsdaten,
die in der SMS erneut mitgeteilt werden, noch einmal kontrollieren muss. Dies
hatte der Bankkunde nicht getan. Er hatte lediglich auf die TAN geachtet und
diese in die Computermaske eingetippt. Anderenfalls, so die Richter, hätte
es ihm auffallen müssen, dass er eine Überweisung zu einer polnischen
IBAN freigebe.

Bankkunden müssen vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten
Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN überprüfen.
Dies nicht zu tun, ist grob fahrlässig. Der Kunde hätte im Übrigen
bereits aufgrund der völlig unüblichen Aufforderung zu einer Testüberweisung
misstrauisch werden müssen. Hinzu kommt, dass die Bank auf ihrer Log-in-Seite
vor derartigen Betrügereien gewarnt und darauf hingewiesen hatte, dass
sie niemals zu "Testüberweisungen" auffordert. Vor diesem Hintergrund
war der Kunde selbst für den Verlust seines Geldes verantwortlich.

/ WSSK

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