Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige
Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.
In einer Vorsorgevollmacht gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für
den Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit
(z. B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) einem anderen
die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Sie ist nicht nur
sinnvoll für ältere Menschen, sondern für jeden. Denn auch bei
Ehe- und Lebenspartnern dürfen diese im Notfall nicht automatisch füreinander
handeln. Bei Nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht, wer
für den Betroffenen die Entscheidungen trifft (z. B. ein Angehöriger
oder auch ein Berufsbetreuer).

Die Wahl des Bevollmächtigten will gut überlegt sein. Das Vertrauen
in die Person ist eine wichtige Voraussetzung, da diese im "Ernstfall"
wichtige Entscheidungen z. B. bei medizinischen Behandlungen, bei der Auswahl
eines Pflegeplatzes und in finanziellen Dingen zu treffen hat. Informationen
finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz unter https://www.bmjv.de – Publikationen.

/ WSSK

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