Kosten der 0180er-Nummern als Kundendiensttelefonnummer
Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht
höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Dies hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 2.3.2017 entschieden.
Im vorliegenden Fall wies ein deutsches Unternehmen, welches Elektro- und Elektronikartikel
vertreibt, auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hin, dessen
Telefonnummer eine sog. 0180-Nummer ist. Die Kosten für einen Anruf unter
dieser (geografisch nicht gebundenen) Sondernummer sind höher als die Kosten
eines gewöhnlichen Anrufs unter einer (geografischen) Festnetz- oder einer
Mobilfunknummer.
Nach einer Richtlinie der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten
dafür zu sorgen, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, für
Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat,
um im Zusammenhang mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen kontaktiert
zu werden, mehr als den Grundtarif zu zahlen. Der Begriff "Grundtarif"
wird in der Richtlinie jedoch nicht definiert.
Die hat der EuGH nun klargestellt. Der Begriff "Grundtarif" ist dahin
auszulegen, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen
Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die
Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer
oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen.