Wer bekommt die Ehewohnung?
Wenn sich Eheleute trennen, kann es auch Streit um die Wohnung geben. Wenn
sie sich nicht einigen können, kann ein Gericht die Wohnung einem der beiden
zusprechen, wenn dies nötig ist, um eine "unbillige Härte"
zu verhindern. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sonst das Wohl
von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Aber auch andere Fälle
sind denkbar.
Dem Oberlandesgericht Oldenburg lag z. B. folgender Sachverhalt vor: Das zuständige
Amtsgericht hatte die ehemalige gemeinsame Wohnung einer Ehefrau zugesprochen.
Der Ehemann, der zunächst aus der Wohnung ausgezogen war, wehrte sich gegen
den Beschluss. Die Zuweisung der Wohnung an seine Frau wäre nicht gerechtfertigt.
Diese hatte ihn provoziert und wahrheitswidrig behauptet, er hätte Geld
von ihrem Konto abgehoben.
Die Richter des OLG Oldenburg gaben jedoch der Frau Recht und führten
aus, dass ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann ihr nicht zuzumuten wäre.
Er hätte auf ihrem Anrufbeantworter eine erhebliche Drohung hinterlassen
und sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft, indem er die Terrassentür
aufgebrochen hatte.
Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau war die Zuweisung der
Wohnung an diese auch verhältnismäßig. Dem Mann konnte zugemutet
werden, vorübergehend wieder bei seinen Eltern einzuziehen, bei denen er
nach der Trennung bereits für einige Zeit gelebt hatte.