Kündigung einer Schwangeren bei Massenentlassungen
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.2.2018 darf
  schwangeren Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Massenentlassung gekündigt
  werden. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber der entlassenen schwangeren
  Arbeitnehmerin die ihre Kündigung rechtfertigenden Gründe und die
  sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer
  ausgewählt wurden.
Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Kündigungsentscheidung,
  die aus Gründen erging, die wesentlich mit der Schwangerschaft der Betroffenen
  zusammenhängen, mit dem in einer EU-Richtlinie vorgesehenen Kündigungsverbot
  unvereinbar ist. Dagegen verstößt eine Kündigungsentscheidung
  in der Zeit vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs
  aus Gründen, die nichts mit der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zu tun
  haben, nicht gegen die EU-Richtlinie, wenn der Arbeitgeber schriftlich berechtigte
  Kündigungsgründe anführt und die Kündigung der Betroffenen
  nach den betreffenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten
  zulässig ist.