Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit

Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit

Stellt ein Arzt einem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
aus, gilt dieses nicht als Arbeitsverbot, sondern stellt eine Prognose über
den zu erwartenden Krankheitsverlauf dar. So kann ein Arbeitnehmer, wenn er
sich wieder arbeitsfähig fühlt, wieder arbeiten.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht steht einer vorzeitigen Wiederaufnahme der
Arbeit nichts entgegen. Um als Arbeitnehmer sicher sein zu können, dass
z. B. ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit im Zweifelsfall auch als Wegeunfall
anerkannt wird, ist es ratsam sich mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Ein Arbeitgeber kann jedoch seine Fürsorgepflicht verletzen und schadensersatzpflichtig
sein, wenn er einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer einsetzt. Arbeitgeber
sind daher gut beraten sich zu vergewissern, dass der trotz Arbeitsunfähigkeit
wieder zur Arbeit kommende Arbeitnehmer tatsächlich einen einsatzfähigen
Eindruck macht.

Dazu reicht die Erklärung des Arbeitnehmers. Einer Bescheinigung über
die Arbeitsfähigkeit bedarf es nicht. Hat der Arbeitgeber Zweifel, muss
er den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers prüfen lassen. Eine ärztliche
Bescheinigung, die die Arbeitsfähigkeit bestätigt, ist ratsam.

/ Rechtsgebiete, WSSK

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